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Aus gegebenem Anlass möchte der Forstbetrieb Heigenbrücken auf die Rechtslage an den Rechtholztagen aufmerksam machen. Im Zuge von Stichproben mussten wir feststellen, dass mehrfach Holz abseits der ausgewiesenen Flächen aufgearbeitet wurde, ebenso wurde mit Fahrzeugen abseits der Rückegassen gefahren. Wir weisen darauf hin, dass das Ausüben des Oberholzrechtes nur auf den markierten Flächen zulässig ist. Abseits davon handelt es sich um Holzdiebstahl und wird auch als solcher verfolgt. Ebenso ist das Befahren des Waldbodens außerhalb der Rückegassen in der Vereinbarung zur Erleichterung des Oberholzrechtes von 1978 expressis verbis verboten.
Wir bitten um Beachtung dieser Verhältnisse und verbleiben mit Spessarter Grüßen
Ihr Forstbetrieb Heigenbrücken
Gemeinde Laufach
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