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Die Gemeinde Laufach als Friedhofsträger ist verpflichtet, einmal im Jahr die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Dies ist keine unsinnige Maßnahme, sondern Vorschrift und unbedingt erforderlich, denn die Grabmale sind ständig der Witterung ausgesetzt.
Frost, starke Regenfälle, Absenkungen der Grabflächen können die Standsicherheit der Grabmale beeinflussen. Grundlage der Standsicherheitsprüfung ist die Friedhofssatzung.
Die Durchführung ist in der Unfallverhütungsvorschrift für „Friedhöfe u. Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft geregelt.
Es werden auf das Grabmal horizontale Lasten aufgebracht, um die Lage- und die Kippsicherheit zu überprüfen. Die Prüflast darf nicht ruckartig erfolgen – keine Rüttelprobe – sondern kontinuierlich. Nutzungsberechtigte, deren Grabmale diesem Druck nicht standhalten, werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und aufgefordert für eine Befestigung der Grabmale zu sorgen.
Die Überprüfung der Friedhöfe in Laufach, Hain und Frohnhofen erfolgt im Zeitraum
vom 20.04. bis 30.04.2026
Nach § 21 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Laufach ist jeder Nutzungsberechtigte für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.
Gemeinde Laufach
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