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Grundsteuerreform
Im Rahmen der Grundsteuerreform waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Aus diesen Erklärungen heraus wurden vom Finanzamt Bescheide erlassen. Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde, mit dem die neue Grundsteuer festgesetzt wird, werden voraussichtlich im November 2024 versendet.
Bei der groben Prüfung der vom Finanzamt übermittelten Daten sind verwaltungsseitig teilweise erhebliche Abweichungen bzw. Unstimmigkeiten aufgefallen. In manchen Fällen ist davon auszugehen, dass der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt zu hoch festgesetzt wurde.
Das kann unter anderem daran liegen, dass eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl nicht beantragt oder ein landwirtschaftliches Grundstück als unbebautes oder bebautes Grundstück bzw. im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit erklärt wurde.
Deshalb sollten alle Grundstückseigentümer nochmals die Messbescheide des Finanzamtes überprüfen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, die Grundsteuer für das Jahr 2025 auf Grundlage der aktuellen Grundsteuermessbescheide festzusetzen. Eine Änderung des Messbetrages durch die Gemeinde Laufach ist rechtlich unzulässig. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Änderungsvorbringen zu dem Grundsteuermessbescheid ausschließlich beim zuständigen Finanzamt möglich sind.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten für den Antrag einer Neuberechnung Ihres Messbetrages.
Bitte folgen Sie den Punkten:
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige haben Sie drei Möglichkeiten
(nur in den Finanzämtern verfügbar)
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Mitarbeiter der Gemeinde keinerlei Fragen zu evtl. Messbeträgen beantworten können. Nur das Finanzamt kann Ihnen verbindliche Auskünfte zum Messbetrag und dessen Berechnung erteilen.
Neben dem Finanzamt Aschaffenburg (Tel.: 06021 492-0, E-Mail: poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de) haben die Finanzbehörden eine bayernweite Informations-Hotline zur Grundsteuer geschaltet:
Tel.: 089 30 70 00 77 (Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr).
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