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Der Regionale Planungsverband der Region 1 (Bayerischer Untermain) - RPV - hat schon Ende 2021 gemeinsam mit dem zuständigen Regionsbeauftragten bei der Regierung von Unterfranken begonnen zu untersuchen, wo Potenziale für Windenergie am Bayerischen Untermain vorhanden sein könnten. Hierdurch konnte der RPV bereits im Juli 2022 einen Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windenergiepotenziale fassen. Voraussetzung hierfür sind die beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. Die geänderte Gesetzeslage ermöglicht es, dass durch die Regionalplanung Vorranggebiete ausgewiesen werden können, in denen die bislang geltende 10-H-Regelung nicht mehr angewendet wird.
Basierend auf den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde durch den Regionsbeauftragten ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Flächen ausgearbeitet. Der Kriterienkatalog dient auf fachlicher Ebene als Ermittlungsmethodik bei der Auswahl grundsätzlich geeigneter Potenzialflächen, in denen anschließend eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt wird.
Der Arbeitsstand des Kriterienkataloges wurde dem Regionalen Planungsausschuss im Oktober 2023 vorgestellt und dient als Grundlage für die weitere Untersuchung auf Potenzialflächen sowie das weitere Verfahren unter Einbeziehung der Kommunen.
Das in Aufstellung befindliche Windenergiesteuerungskonzept umfasst die gesamte Fläche der Region und basiert auf dem erarbeiteten Kriterienkatalog. Der Findungsprozess von der Gesamtfläche der Region zu einem ersten Suchraum bis zu den Vorranggebieten für Windenergienutzung erfolgt in mehreren Schritten. In einer Raumwiderstandsanalyse werden zunächst alle rechtlich oder fachlich nicht geeigneten Flächen ausgeschieden und für die übrig gebliebenen Potenzialflächen eine intensive Abklärung möglicher entgegenstehender Belange insbesondere mit den zuständigen Fachbehörden durchgeführt.
Verpflichtendes Ziel für die Region Bayerischer Untermain ist es, bis zum 31. Dezember 2027 1,1 Prozent der Regionsfläche und bis zum 31. Dezember 2032 1,8 Prozent der Regionsfläche für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Entsprechend der Zielbegründung 6.2.2 im Landesentwicklungsprogramm Bayern wird die Planung direkt auf das Ziel für 2032 ausgelegt und so ein gesamtheitlicher Ansatz für die Region Bayerischer Untermain verfolgt. Da die Aufteilung der Zielwerte auf die bayerischen Regionen noch nicht endgültig festgelegt ist und um auf Einwendungen im Verfahren reagieren zu können, strebt der RPV an, mehr als 2 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete in das Beteiligungsverfahren einzubringen.
Der RPV führt nunmehr das gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit durch:
Bekanntmachung
18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1); Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“, Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 01.10.2024 beschlossen, das Kapitel 5.2 „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Gemäß Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist hierzu die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Planunterlagen werden in der genannten Zeit auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter dem Menüpunkt „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain unter dem Menüpunkt „Windkraft“ eingestellt.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollen die Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 15.01.2025 elektronisch übermittelt werden. Zum Beteiligungsformular gelangen Sie über folgenden Link.
Gleichzeitig wird der Änderungsentwurf des Regionalplans einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 ROG in der Zeit vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 zur Einsicht ausgelegt bei
Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Zimmer A-3.31 / 3. Stock
während der allgemeinen Besuchszeiten
(Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr, Donnerstag 14 – 17 Uhr)
Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06021/394 3020 erforderlich. Während der Weihnachtsferien weisen wir auf die Schließzeiten des Landratsamtes Aschaffenburg vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 hin.
Es besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an region1@reg-ufr.bayern.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain (c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg).
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschl. Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das auf den o.g. Internetseiten veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Aschaffenburg, 29.10.2024
gez.
Dr. Alexander Legler
Landrat und Verbandsvorsitzender
Gemeinde Laufach
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