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Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Gemeinde Laufach

Vollzug der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG);

Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Gemeinde Laufach

 

Die Gemeinde Laufach erlässt folgende

 

Allgemeinverfügung

 

  1. Der Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien wird hiermit für das Gesamtgebiet der Gemeinde Laufach untersagt. Das Verbot gilt auch für bestehende, auf Dauer angelegte Feuerstellen, für die gemeindlichen Grillplätze und für sonstige offene Feuer (Lagerfeuer oder ähnliches) auf privaten Grundstücken.
  2. Von dem Verbot ausgenommen ist das Grillen mit Gas-, Elektro- oder Holzkohlegrills auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage. Hierbei sind jedoch insbesondere folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
  3. Der Grill ist auf feuerfestem Untergrund aufzustellen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einzuhalten.
  4. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten.
  5. Bei starkem Wind darf nicht mit einem Holzkohlegrill gegrillt werden, um Funkenflug zu vermeiden.
  6. Bei Verwendung von Holzkohle und ähnlichem ist dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Löschmittel (z.B. angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer oder Feuerlöscher) im Umfeld des Grills bereitstehen und die Holzkohle nach Abschluss des Grillens ordnungsgemäß abgelöscht wird.
  7. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Ziffern 1 oder 2 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro fällig.
  8. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird hiermit angeordnet.
  9. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Hinweis:

Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann bei der Gemeinde Laufach, Ordnungsamt, Zimmer 10, eingesehen werden.

 

Laufach, 11.07.2025

Gemeinde Laufach

gez.

Friedrich Fleckenstein

Erster Bürgermeister

 

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Raiffeisengasse 4
63846 Laufach

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