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Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte wurde am 1. November 2010 in Deutschland eingeführt. Hierbei werden die aufgedruckten Daten auf einem im Innern der Karte enthaltenen Chip digital abgelegt. Mit der integrierten Online-Ausweisfunktion können Dienstleister aus E-Business und E-Government künftig Anwendungen anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Personalausweis anmelden und registrieren. Zusätzlich ist der Ausweis für das Unterschreiben mit der elektronischen Signatur vorbereitet. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist freiwillig.
Um die Identität der Nutzer zu schützen, sind die Identitätsdaten kryptografisch verschlüsselt hinterlegt. Auch die Übertragung findet verschlüsselt statt. Ein Zugriffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungszertifikaten basiert, regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Ausweisdaten können nur unter aktivem Zutun des Ausweisinhabers gelesen werden.
Beantragung von Ausweis-/Passdokumente
Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung neuer Ausweis-/Passdokumente eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburt- /Eheurkunde) vorzulegen ist. Diese wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt.
Ohne die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist die Beantragung von Ausweis-/Passdokumente leider nicht möglich!
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Wintersberger (941-16) oder Frau Weigand (941-29) gerne zur Verfügung.
Hinweis: Geburts-/Eheurkunden erhalten Sie am jeweiligen Standesamt der Geburt/Eheschließung.
Format
Bildgröße 35 x 45 mm
Gesichtshöhe 32 – 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
Kopfposition und Gesichtsausdruck
Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
Frontalaufnahme
Gesichtsausdruck neutral
Lippen geschlossen
Augen und Blickrichtung
Augen offen und deutlich sichtbar
Brillenträger (Augen erkennbar und nicht verdeckt)
Schärfe und Kontrast
Foto scharf und kontrastreich
Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
Hintergrund einfarbig
Fotoqualität
natürliche Hauttöne
keine Knicke und Verunreinigungen
Nur wenn alle Fragen mit „Ja“ beantwortet wurden, ist das Bild biometrietauglich!
Als kleine Hilfestellung zur Beurteilung der Biometrietauglichkeit können Sie folgende Unterlagen verwenden:
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Passbildschablone der Bundesdruckerei
Hinweis:
Bei Säuglingen und Kleinkindern sind aus altersbedingten Gründen unter Umständen Abweichungen zulässig.