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Warnung der Bevölkerung im Landkreis Aschaffenburg

Konzept für den Landkreis Aschaffenburg

Es gibt viele Situationen, in denen Bürger und deren Sachwerte in Sicherheit gebracht werden müssen. Wird rechtzeitig und gezielt gewarnt, können Schäden verhindert oder deren Ausmaß wesentlich reduziert werden. Die Bürger in unserem Landkreis müssen bei Katastrophen- oder Großschadensfällen aber auch die Möglichkeit haben, jederzeit und an jedem Ort Warnungen wahrnehmen zu können und diesbezüglich gibt es in Deutschland und gab es auch im Landkreis Aschaffenburg Nachholbedarf.
 
Rauchwolke über Mainaschaff
 
Mit Ende des Kalten Krieges war man überzeugt, dass die Zivilschutzwarnung über Sirenen für die Bevölkerung nicht mehr notwendig sein wird. In der Folge wurden die flächen-deckenden Sirenensysteme massiv reduziert. Diese, ursprünglich für den Luftschutz ge-dachten Sirenen, wurden abgebaut und somit gleichzeitig auch die Möglichkeit die Bürger rechtzeitig vor Überschwemmungen, Schadstoffwolken bei Bränden und Unfällen, oder Stürmen usw. zu warnen. Beispielsweise wurden die Bürger in Augsburg vom Pfingsthochwasser im Jahr 1999 regelrecht im Schlaf überrascht, als der Pegel der Donau mit ihren Nebenflüssen ungewöhnlich schnell anstieg. Ähnlich unvorbereitet traf es viele Bürger im Jahr 2002 beim Hochwasser von Elbe und Mulde.


Die Verwaltung des Landkreises Aschaffenburg hat in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Problematik erkannt und setzt auf ein abgestimmtes System aus alten und neuen Elementen um die Warnung und Information der Bürger in Zukunft effektiv sicherzustellen. Somit kommt der Landkreis seiner Fürsorge- und Vorsorgepflicht für seine Einwohner nach. Die Zahl der Katastrophen wird, und da sind sich die Experten einig, in den nächsten Jahren eher zunehmen. Unsere Nachbarn in Belgien und den Niederlanden haben dies bereits erkannt. Sie setzen schon seit längerem auf ein ausgefeiltes und abgestimmtes System um rechtzeitig und gezielt eine situationsabhängige Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten. Das Konzept des Landkreises Aschaffenburg sieht folgende Bausteine vor:


Sirenen:
Sirenen sind hervorragend dazu geeignet, um die Bürger auf eine drohende Gefahr aufmerksam zu machen. Sirenen sind sehr schnell wirksam und erreichen viele Bürger, der Informationsgehalt ist allerdings gering. Mit dem Sirenensignal "Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage achten", einem einminütigen Heulton, ausgelöst durch die Katastrophenschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg erfolgt somit der erste, wichtige Schritt um die Bürger darauf aufmerksam zu machen, ihr Rundfunkgerät einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Insbesondere wurden im 10 km Radius um Betriebe, die nach der Störfallverordnung erweiterte Pflichten haben, die Sirenen aufgerüstet bzw. aufgebaut. Hierzu erhielten alle noch vorhandenen Sirenen ein Zusatzempfangsmodul, das die Ausstrahlung des Sirenensignals "Rundfunkgeräte einschalten, auf Durchsage achten" bewirkt. Die Auslösung des Signals ist mit einem Tastendruck für den gesamten Landkreis möglich. Die Kosten trägt der Landkreis Aschaffenburg. In der Endausbaustufe sollen 2005 weitere Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im gesamten Landkreis errichtet werden, um das Warnnetz noch engmaschiger zu machen.


Rundfunk:
Gezielte und umfangreiche Informationen sind über den Rundfunk möglich. Nachdem die Bürger per Sirene das Signal "Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage achten" erhalten haben, können nun detaillierte Verhaltensmaßregelen über den Rundfunk ausgestrahlt werden.
Mit den ARD Rundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen und den in Bayern sendenden privaten Rundfunkanbietern bzw. deren Dachorganisationen wurden deshalb Vereinbarungen über die Durchsage von Warnungen und Hinweisen an die Bevölkerung über den Hörfunk und soweit möglich -gegebenenfalls in Form von Untertitelungen- das Fernsehen getroffen. Hierzu stehen der Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


Amtliche Gefahrendurchsage:
Diese Möglichkeit kommt dann in Betracht, wenn eine wörtliche Mitteilung der zuständigen Behörde an die Bevölkerung erforderlich ist. Für Inhalt und Wortlaut ist das Landratsamt verantwortlich. Auf Anweisung des Landratsamtes ist die amtliche Gefahrendurchsage sofort und wiederholt zu senden.


Gefahrenmitteilung:
Sie wird genutzt, wenn die Bevölkerung über zu erwartende Gefahren informiert werden soll und eine amtliche Gefahrenmitteilung nicht erforderlich ist.
Soweit keine festen Sendezeiten vereinbart sind, werden sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesendet. Die Art und Wiedergabe stehen, im Gegensatz zur amtl. Gefahrendurchsage, im Ermessen und in der Verantwortung der Rundfunksender.


Warnfahrzeuge:
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit leistungsstarken Durchsagegeräten und entsprechendem Personal werden unmittelbar in der betroffenen Region für die Bürger aktiv und fordern mit ihren Durchsagen zu der Situation angepasstem Handeln auf. Dieser sogenannte "Warnzug" steht auch als Ansprechpartner für die Bürger vor Ort zur Verfügung. Derzeit stehen im Landkreis 14 Feuerwehren mit ihren speziell ausgerüsteten Fahrzeugen für diese Aufgabe bereit. Bereits vorgefertigte Durchsagetexte und Ortspläne aller Gemeinden des Landkreises gehören zur Ausstattung dieser Fahrzeuge. Im Rahmen des Gefahrstoffaustritts bei der Fa. Schnarr in Mainaschaff konnte der Warnzug erstmals seine Effektivität beweisen.


Bürgertelefon:
Für persönliche Anfragen und intensive telefonische Betreuung wurde im Landratsamt das Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer 06021/394-202 stehen im Bedarfsfall Mitarbeiter des Landratsamtes für Fragen der Bevölkerung zur Verfügung. Damit sollen die Notrufleitungen von Feuerwehr und Polizei freigehalten werden, damit diese noch "echte" Notrufe aufnehmen können.
Hierzu ist jedoch eine Vorlaufzeit von ca. 1-2 Stunden nötig.
Im Rahmen von großflächigen Gefährdungslagen wird es zukünftig möglich sein, über eine in Bayern einheitliche Telefonnummer eingehende Anrufe zu bündeln und an eine geeignete Stelle weiterzuleiten. Dies entscheidet das Bay. Staatsministerium des Innern. Die Technik ermöglicht z.B. dass bis zu 96 Bürgertelefone der Kreisverwaltungsbehörden zusammen-
geschaltet werden können.
Die bayernweite Bürgertelefonnummer wird im Bedarfsfall frühzeitig bekannt gegeben.


Neue Medien/Internet:
Selbst im Internet wird es zukünftig möglich sein, Warnungen und Verhaltensregeln für die Bevölkerung des Landkreises abzurufen. Unter der Homepage des Landratsamtes Aschaffenburg

www.landkreis-aschaffenburg.de :

ist im Bedarfsfall eine Rubrik zur Warnung und Information der Bevölkerung eingestellt.


Öffentlichkeitsarbeit:
Für eine sofortige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen einer Großschadenslage stehen der örtlichen Einsatzleitung vor Ort jederzeit alarmierbare, ausgebildete Pressebetreuer der Feuerwehren des Landkreises zur Verfügung. In der Pressestelle des Landratsamtes erfolgt die Koordination der gesamten Pressearbeit. In Zusammenarbeit mit den Pressebetreuern vor Ort werden die Informationen aufbereitet und den Medien aktuell zur Verfügung gestellt.


Zusammenfassung:
Mit diesem Konzept soll erreicht werden, dass mittels Sirenenauslösung die Bevölkerung schnell aufmerksam gemacht werden kann, den Rundfunk einzuschalten, um detaillierte Informationen über richtiges Verhalten im Schadensfall zu erhalten. Die Warnfahrzeuge der Feuerwehr sollen dann gezielt im bedrohten Gebiet eingesetzt werden, um präzise Warn- und Entwarnungshinweise zu geben. Mit dem Bürgertelefon wird sichergestellt, dass bei einer Sirenenauslösung die Notrufleitungen der Feuerwehr/Polizei nicht hoffnungslos überlastet werden. Die Pressebetreuung ermöglicht, dass die Medien schnellstmöglich Informationen über eine Großschadenslage erhalten.
 
Als Termin für die nächste Sirenenprobeauslösung im Landkreis Aschaffenburg wurde


Mittwoch, 29.04.2009 um 11.00 Uhr


festgelegt.
 

Weiter Informationen erhalten Sie:
Landratsamt Aschaffenburg
Brand- und Katastrophenschutz
Bayernstr. 18
63739 Aschaffenburg
Tel. 06021/394-238
Fax. 06021/394-921
Brand-Kats@lra-ab.bayern.de
 
Text u. Bild von www.kfv-ab.de- der Seite des Kreisfeuerwehrverbands Aschaffenburg!
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