Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2011
• Die Gemeinde Sailauf plant die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Biogasanlage“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungserhöhung der Biogasanlage von 0,5 MW auf 1,0 MW. Die Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Der Gemeinderat beanstandet das Fehlen eines Umweltberichtes und fordert, im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen der Biogasanlage auf die Bebauung im Ortsteil Frohnhofen zu untersuchen und Beeinträchtigungen für die Wohnbebauung Frohnhofen durch den Betrieb der Biogasanlage zu unterlassen.
• Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat die Regionalen Planungsverbände um ihre Einschätzung gebeten, ob sich der bisherige Regionszuschnitt bewährt hat. Die beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg bilden gemeinsam mit dem Oberzentrum Aschaffenburg seit 1973 die Region Bayerischer Untermain. Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis mit der bestehenden Abgrenzung.
• Mit Schreiben vom 30.08. 2011 teilt die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Aschaffenburg mit, dass die durch die CSU-Fraktion beantragten und durch den Gemeinderat am 14.03.2011 befürworteten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 70 km/h zwischen Frohnhofen und Laufach in beiden Fahrtrichtungen, auf 70 km/h im Einmündungsbereich B 26/Spessartstraße-Ost und auf 50 km/h im Einmündungsbereich Ste.-Eulalie-Str./B 26/Zufahrt Gewerbegebiet abgelehnt wurde. Begründet wird die Entscheidung mit § 45 Abs. 9 StVO, wonach Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände geboten ist und die konkrete Gefahrenlage das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die B 26 mit anderen Bundesstraßen ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bildet, welches dem weiträumigen Verkehr zu dienen bestimmt ist. Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung zur Kenntnis, erachtet weitere Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen für erforderlich und behält sich weitere Schritte gegen die Entscheidung der Verkehrsbehörde vor.
Weber, 1. Bürgermeister
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