Information aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2011
- Um insgesamt 0,24 € / m³ auf insgesamt 4,05 € / m³ können die Verbrauchsgebühren ab dem 01.11.2011 vermindert werden. Während die Wassergebühren 22 Ct. auf 1,95 € / m³ gesenkt werden konnten, ergab sich bei den Kanalgebühren eine Verminderung um 2 Ct. auf 2,10 € / m³. Nachdem die Gemeindewerke vor drei Jahren die Wassergebühren wegen hoher Defizite um 28 Ct. / m³ anheben mussten, konnten durch die Erhöhungen die Verluste nun ausgeglichen und diese Verbesserungen den Ortsbürgern weitergegen werden. Möglich war dies auch wegen einer Anpassung der Grundgebühren, welche von bisher 18,00 €/Haushalt auf künftig 36 €/Haushalt moderat angeglichen wurden, ausgehend von einem gewöhnlichen Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 2,5 m³/h. Gleichzeitig wurden bei der Abwasserbeseitigung Grundgebühren in gleicher Höhe eingeführt. Damit werden die Benutzungsgebühren insgesamt dem Umfang der eigentlichen Nutzung angepasst. Vor allem soll mit den Grundgebühren der Anteil der Vorhaltekosten abgedeckt werden. In erster Linie fallen hierunter die kalkulatorischen Kosten (Investitionen) und insbesondere auch der Aufwand für die Wasserhausanschlüsse und die Wasserzähler. Schließlich werden sämtliche Wasser- und Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Bereich ohne Kostenbeteiligung der Anlieger erneuert, welche früher die Hauseigentümer selbst zu tragen hatten.
- Bürgermeister Weber informierte über den Halbjahresbericht 2011 der Kämmerei. Aufgrund der Haushaltsverbesserungen sowie des Verzichts auf Kreditaufnahmen kann auf den Erlass eines Nachtragshaushalts verzichtet werden.
- Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, „Gewerbegebiet Laufach-Ost, Änderung 6“ vom 09.08.2011 wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Laufach-Ost, Änderung 3“ i.d.F. vom 09.08.2011 wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchzuführen.
- Der Gemeinderat beschloss beim Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde den Abbruch des unter Denkmalschutz stehenden Anwesens Dr. Fr-Stein-Str. 6 zu beantragen.
- Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplanes für das Bauquartier Fabrikstraße/Im Nickelchen/Im Liebesgrund. Die Änderung soll die Einbeziehung von Anbauten und Garagen in die Baufenster, die Erweiterung eng gezogener Baugrenzen für bestehende Wohngebäude und die Schaffung zusätzlicher Bebauungsmöglichkeiten bei übertiefen Grundstücken beinhalten.
- Der Änderung des Kooperationsvertrags für den Schulverbund Vorspessart wurde zugestimmt. Grund hierfür ist das Ausscheiden der Hauptschule Glattbach.
Weber, 1. Bürgermeister
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