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Informationen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2011

 

         Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Laufach wurde neu erlassen. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Laufach vom 26.01.1993 außer Kraft.

         Die Sportanlagen und das Freizeitgelände im Seebachtal werden mit Tunnelausbruchmaterial im Zuge der Neubaustrecke zwischen Laufach und Heigenbrücken aufgefüllt. Die aufgefüllte Fläche des Freizeitgeländes soll der DJK Hain zur Errichtung eines Kleinspielfeldes erlassen werden. Das Freizeitgelände soll auf das südlich angrenzende Gemeindegrundstück Fl.Nr. 748 verlegt werden. Die Vorentwurfsplanung der Landschaftsarchitekten Trölenberg & Vogt, Aschaffenburg für die Verlegung des Freizeitgeländes wurde gebilligt.

         Der Projektvorentwurfsstudie Metz Heribert auf Errichtung eines Kleinkraftwasserwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 8343, Hauptstraße 65 wurde mit Auflagen zugestimmt.

         Zu den Bauanträgen
   a) Altan Ali und Ugur auf Neubau eines Doppelwohnhauses, Thomas-Morus-Straße 19,
    und
   b) Körner Egid auf Vorbescheid über Anbau Werkstatt und Ausstellungsraum an die be-
    stehende Schreinerei, Spessartstraße 34

      wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Auflagen erteilt.

         Die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Laufach-Ost, Änderung 2“ i.d.F. vom 19.06.1984 beinhaltet die Ausweisung der Grundstücke Fl.Nr. 12368 und 12369 der Gemarkung Laufach als Parkplatzfläche mit Randeingrünung. Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Fachbehörden ist der Änderungsentwurf zu überarbeiten und erneut öffentlich auszulegen. Im Parallelverfahren sind Flächennutzungs- und Landschaftsplan anzupassen.

         Zu dem Antrag der Firma Media Werbegesellschaft mbH auf Errichtung einer freistehenden Werbetafel auf dem Anwesen Hauptstraße 8 wurde die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verweigert.

         Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecke Aschaffenburg – Würzburg liegt in der Gemeinde ab 25.07.2011 bis einschließlich 02.09.2011 öffentlich aus. Bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis 16.09.2011 können Anregungen und Vorschläge schriftlich an die Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.07.2011 wird die Gemeinde folgende Stellungnahme abgeben:

             „1) Bei der Realisierung des Vorhabens „Umfahrung Schwarzkopftunnel“ sind zur Minderung der Lärmbelastung

 a) im Bereich der Bahnüberquerung der B 26 in Hain an der Nordseite des Gleises in Richtung Aschaffenburg eine mindestens 4,00 m hohe  Abschirmung im Anschluss an das Metzberg-Tunnelportal bis zum Geländeeinschnitt zu errichten,

b) geplante Stützwände bei der Bauausführung grundsätzlich schallabsorbierend auszuführen,

c) nach Ausfädelung der Ausbaustrecke im Übergangsbereich in Laufach in Richtung Hain der alte Bahndamm aufzuschütten.

2) Beidseitig der Schienenstrecke im Bereich Borbergweg / Triebweg / Wolfszaunweg / Hüttengasse wird die Errichtung von ca. 3,00 m hohen und ca. 600 m langen Schallschutzwänden zur Realisierung von Pegelminderungen bis zu 10 dB(A) für notwendig erachtet.

3) Geeignete und den Lärmpegel spürbar mindernde Maßnahmen werden auch für notwendig erachtet für die Bereiche Hauptstraße 45 – 53, Kolping-, Mauritius- und Bergstraße in Laufach sowie für die Bebauung entlang der Ortsdurchfahrt der B 26 (ab Maidhofbrücke in westlicher Richtung), der Bahnhofstraße, am Wendelstein und im Ortsteil Frohnhofen.

4) Zusätzlich zu den unter Buchstaben a) – c) genannten Maßnahmen müssen auch Maßnahmen an den Schienen (Schienenabsorber, Unterschottermatten, Kleinstlärmschutzwände sowie Lärmschutzmaßnahmen an Güterzügen (z.B. Kunststoffbremsen mit K- oder LL-Sohle, Radabsorber, lärmarme Drehgestelle) zu einer Verringerung des Bahnlärms führen. Notwendig erachtet wird, für die Ausführung dieser Maßnahmen einen Zeitplan auszuarbeiten.

5) Als unzureichend wird erachtet, sich auf die Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes zu beschränken. Die Umsetzung geeigneter Maßnahmen setzt voraus, dass die Haushaltsmittel von Bund und Ländern für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen deutlich aufgestockt werden und Zeitpläne für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen aufgestellt werden.“

         Zu dem Antrag Franz Anja und Markus, Frankenstraße 14 auf Wohnhausanbau und -umbau wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

         E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG plant, ab 01.08.2011 eine UMTS-Mobilfunkstation auf dem Grundstück Fl.Nr. 12460 der Gemarkung Laufach (Borbergweg) zur Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur in Betrieb zu nehmen.

 

Weber, 1.Bürgermeister

 

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