Informationen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 17.05.2010
- Die Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Ge-meinde Laufach (Wasserabgabesatzung) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Laufach mit Beitragssätzen von 1,18 €/m² Grund-stücksfläche und 3,54 €/m² Geschossfläche (vorher 1,37 €/m² Grundstücksfläche und 4,62 €/m² Geschossfläche) wurde beschlossen.
- Die Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Laufach (Entwässerungssatzung) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Laufach mit dem neuen Herstellungsbeitrag von 2,14 €/m² Grundstücksfläche und 9,47 €/m² Geschossfläche (vorher 1,33 €/m² Grundstücksfläche und 12,09 €/m² Geschossfläche) wurde beschlossen.
- Die Anregungen aus den Bürgerversammlungen Laufach, Hain und Frohnhofen vom 14.01., 21.01. und 28.01.2010 wurden behandelt.
- Über das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 mit Einnahmen und Ausgaben von 8.241.342,09 € im Verwaltungshaushalt sowie in Höhe von 4.554.538,33 € im Vermögenshaushalt wurde informiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde mit der örtlichen Prüfung beauftragt.
- Dem Antrag der Interessengemeinschaft MFC Modellflug Laufach auf Wiederaufnahme des Antrages zur Errichtung und Zulassung eines Modellfluggeländes im Bereich der Erdaushubdeponie „Wernersdorf“ wurde mit Auflagen mehrheitlich zugestimmt.
- Die Zahl der Feldgeschworenen für den Gemeindeteil Laufach wird von 7 auf 9 erhöht. Nach geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln wurden auf Antrag der Laufacher Feldgeschworenen Gebhard Seubert, Bergstraße 9 und Josef Vorbeck, Höhenstraße 12 durch Wahl des Gemeinderates zu Feldgeschworenen bestellt.
- Zu dem Antrag Bachmann Ulrich, Im Gewerbegebiet 19 a auf Aufstockung und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes sowie Einrichtung einer LKW-Werkstatt wurde das gemeindliche Einvernehmen mit einer Auflage erteilt.
- Aus rechtlichen Gründen wird die Verbindung zwischen Liebesgrund und Sailaufer Gänswiese durch bauliche Maßnahmen für den Fahrzeugverkehr gesperrt, da es sich hier um keinen öffentlich gewidmeten Weg handelt und dieser bisher regelmäßig verbotswidrig als Abkürzung benutzt wird.
Weber, 1.Bürgermeister
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