Informationen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.01.2010
Die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde erlassen. Die Verordnung wird eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten und 20 Jahre Gültigkeit haben.
Weber, 1.Bürgermeister
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