Informationen aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.01.2010
- Zu dem Antrag Zimmermann Frieder und Brigitte auf Neubau einer Doppelgarage und Balkonvorbau, Borbergweg 9 wurde das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilt, dass die geplante Garage einen Mindestabstand von 3,00 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten hat.
- Dem Antrag Kunkel Norbert auf Auffüllung einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 4887 der Gemarkung Hain wurde mit der Auflage zugestimmt, dass etwaige nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt auszugleichen sind.
- Die Zustimmung zur Errichtung einer Garage außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 2255/51, Ebetswiese 2 wird in Aussicht gestellt, wenn ein Abstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie gewahrt bleibt.
Weber, 1. Bürgermeister
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